Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir, die nachstehende Bildungskooperation bei der ARGE "Singen-Bewegen-Sprechen" zu registrieren und zu bestätigen, dass die Bildungskooperation voraussichtlich die Voraussetzung erfüllt, damit im Rahmen dieser Kooperation SBS-Maßnahmen mit Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg zur Sprachförderung gemäß der Gesamtkonzeption Kompetzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri) durchgeführt werden können.
Dieser Antrag auf Registrierung und Bestätigung ersetzt nicht einen Antrag des Trägers der Kindertageseinrichtung auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg zur Durchführung einer Sprachfördermaßnahme gemäß der entsprechenden Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Gesamtkonzeption Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri).
Ein solcher Antrag ist separat zu stellen. Die Antragsformulare stehen auf der Website der L-Bank zum Download zur Verfügung.
Die für eine erfolgreiche Durchführung von "Singen-Bewegen-Sprechen" im Kindergarten notwendigen Räumlichkeiten sowie elementares Instrumentarium entsprechend den Vorgaben des Rahmenplans sind vorhanden.
Im Falle der Durchführung von "Singen-Bewegen-Sprechen" werden die einzelnen SBS-Maßnahmen inhaltlich und organisatorisch entsprechend dem Rahmenplan "Singen-Bewegen-Sprechen" sowie pro Kiga-Jahr in 36 didaktischen Einheiten á 45 Minuten zzgl. mindestens 15 Minuten pro Einheit für die Abstimmung zwischen den Tandempartnern durchgeführt.
Der unter Pkt. 1 genannte Kooperationspartner wird eine ausgebildete pädagogische Fachkraft einsetzen, die "Singen-Bewegen-Sprechen" im Kindergarten im Tandem mit der beauftragten musikpädagogischen Lehrkraft entsprechend dem Rahmenplan durchführt.
Der unter Pkt. 1 genannte Kooperationspartner wird der pädagogischen Fachkraft die Möglichkeit einräumen, die Inhalte der didaktischen Einheiten in die sonstige Bildungsarbeit des Kindergartens angemessen zu integrieren.
3.2 Musikpädagogische Lehrkraft
Der unter Pkt. 2 genannte Partner wird für die Durchführung von SBS-Maßnahmen im Rahmen der Bildungskooperation folgende Lehrkraft einsetzen:
Die vorstehend genannte musikpädagogische Fachkraft hat bereits vollumfänglich an der mehrphasigen Fortbildung der ARGE zu "Singen-Bewegen-Sprechen" teilgenommen. Dies kann bei Bedarf durch Vorlage des entsprechenden, von der ARGE ausgestellten Teilnahmezertifikats nachgewiesen werden.
Ja
Nein
Die vorstehend genannte musikpädagogische Fachkraft nimmt derzeit an der mehrphasigen Fortbildung der ARGE zu "Singen-Bewegen-Sprechen" teil:
Ja
Nein
Falls nein, sind Angaben und Zusicherungen nachfolgend unter Pkt. 3.3 und 3.4 zwingend erforderlich!
3.3 Qualifikationen und Erfahrungen der Lehrkraft
Umfang der Unterrichtserfahrung in der musikalischen Früherziehung, Rhythmik oder verwandten Fächer:
Berufliche Ausbildung (berufsqualifizierender Abschluss):
Erläuterung für "Sonstiges" in der berufl. Ausbildung
Abgeschlossene Weiterbildungen in der Elementaren Musikpädagogik:
Erläuterung für "Sonstiges" in der Weiterbildung:
3.4 Teilnahme an verpflichtenden Fortbildungen